Beitragsordnung

Beitragsordnung geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23. April 2023

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Aufnahmegebühr

Bei Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 € fällig. Sie ist mit dem ersten Mitgliedbeitrag zu entrichten. Für Kinder wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

§ 3 Arten der Mitgliedschaft

Im Casa Cultural Bremen e.V. gibt es folgende Arten der Mitgliedschaft:

a. Ordentliche Mitglieder, die regelmäßig am Tanzbetrieb teilnehmen, deren Mitgliedschaft innerhalb einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende gekündigt werden kann. Sie haben freien Eintritt zu den wöchentlichen Tanzübungsabenden und erhalten 25 % Ermäßigung auf alle Veranstaltungen
des Vereins sowie bei Raumanmietungen.

b. Kurzzeitmitglieder, die an Anfängertanzkursen sowie Zumba- und sonstigen Sportkursen teilnehmen. Ihre Mitgliedschaft ist innerhalb von zwei Wochen zum Monatsende kündbar.

c. Passive Mitglieder, die nicht am Tanzbetrieb teilnehmen.

d. Ehrenmitglieder, die wegen besonderer Verdienste um den Verein zu Ehrenmitgliedern ernannt wurden.

e. Die Mitgliedschaft von Kindern können die Erziehungsberechtigten innerhalb einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen.

f. Studierende.

Eine Mitgliedschaft besteht mindestens für 6 Monate, ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche.

§ 4 Mitgliedsbeiträge

(1) Der Monatsbeitrag setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag, einem Trainingsbeitrag und ggf. einem Zusatzbeitrag für weitere Kurse. Casa Cultural Bremen e.V. erhebt die nachfolgenden Monatsbeiträge:

1. Ordentliche Mitglieder (2 Kurse enthalten)

Erwachsene ab dem 18. Geburtstag35,00 €
Jugendliche bis zum 18. Geburtstag15,00 €
Kinder bis zum 15. Geburtstag10,00 €
Familien45,00 €
Passive Mitglieder10,00 €
Zusatztraining für Erwachsene12,00 €
Zusatztraining für Kinder und Jugendliche5,00 €
Flatrate für Erwachsene25,00 €
Flatrate für Jugendliche15,00 €
Flatrate für Kinder5,00 €
Flatrate für Familien100,00 €

2. Kurzzeitmitglieder (2 Kurse enthalten)

Erwachsene ab dem 18. Geburtstag45,00 €
Zusatztraining für Erwachsene15,00 €

3. Studierende (1 Kurs enthalten)

Für Studierende beträgt der Beitrag für einen Kurs pro Monat 15,00 €. Sollten Studierende mehr als ein Kurs machen wollen, wird die Art der Mitgliedschaft auf normale Mitgliedschaft geändert. Aus buchhalterischen Gründen ist der Beitrag in Mitgliedsbeitrag und Trainingsbeitrag ausgewiesen.

(2) Der Monatsbeitrag ist für das gesamte Kalenderjahr zu zahlen (auch während der Schließzeiten in den Ferien bzw. bei Trainingsausfall).

(3) Das Tanztraining findet fortlaufend statt. Eine Trainingssequenz geht über drei Kalendermonate. Die Anmeldung sowie die Abmeldung zu einer Trainingssequenz muss bis spätestens zum 20. des Vormonats, zu dem die Änderung erfolgen soll, schriftlich (Anmeldung über Internet, per. Mail, Änderungsformular oder formloser Brief) im Vereinsbüro erfolgen. Bei nicht erfolgter fristgerechter Abmeldung / Kündigung einer Trainingssequenz werden der Trainingsbeitrag bzw. anfallende Zusatzbeiträge weiter berechnet.

(4) Aktive Mitglieder werden auf entsprechenden Nachweis ab dem nächsten Quartal beitragsfrei gestellt, wenn das Mitglied seine Mitgliedschaft im Verein zum Jahresende wegen Wegzug aus Bremen oder aus dem Bremer Umland oder wegen Sportunfähigkeit (ärztliches Attest) kündigt.

(5) Passive Mitglieder sind Mitglieder, die nicht am Training teilnehmen. Ein Wechsel in die passive Mitgliedschaft ist nur zum Ende des Jahres nach schriftlicher Mitteilung an den Vorstand / Kassenwart möglich.

(6) Familien können auf Antrag den ermäßigten Monatsbeitrag für Familien zahlen. Als Familien gelten Eltern (auch alleinerziehend) mit Kindern unter 18 Jahren, wenn sie mit demselben Wohnsitz gemeldet sind. Der Wechsel in die Familienmitgliedschaft ist nur zum Quartalsende nach schriftlicher Mitteilung an den Vorstand / Kassenwart möglich. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

(7) Wechselt ein als passiv eingetretenes Mitglied in die aktive Mitgliedschaft, so ist die Aufnahmegebühr für Aktive nachzuzahlen, wenn die passive Mitgliedschaft weniger als ein Jahr bestanden hat.

§ 5 Beitragsermäßigungen

(1) Für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Personen, die Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst etc.) leisten, Praktikantinnen und Praktikanten ohne Einkommen sowie Empfängerinnen bzw. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe kann der Grundbeitrag (für Ordentliche und für Kurzzeitmitglieder) um 10,- € ermäßigt werden. Schüler/Innen unter 25 Jahren gelten als Jugendliche.

(2) Die Beitragsermäßigung muss beantragt und der Ermäßigungsgrund mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

(3) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.

§ 6 Fälligkeit der Beiträge

Die Beiträge sind jeweils zum ersten eines Monats im Voraus fällig. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

§ 7 Zahlungsweise

Grundsätzlich wird der Beitrag für alle Mitglieder durch Lastschrift erhoben. Die Aufnahmegebühr wird zusammen mit der ersten Lastschrift des Mitgliedsbeitrags eingezogen. Sämtliche Kosten, die dem Verein durch Nichteinlösung vorgelegter Lastschriften und durch Rücklastschriften entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds und sind dem Verein zu erstatten; deshalb sind dem Verein sämtliche Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der Nichteinlösung vorgelegter Lastschriften wird außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 € fällig.

§ 8 Zahlungsverzug

(1) Ein Mitglied ist im Zahlungsverzug, wenn die Lastschrift nicht eingelöst werden kann oder zurückbelastet wird.

(2) Für Mahnungen werden Mahngebühren von 5,00 € pro Mahnung erhoben.

(3) Wird der Beitrag trotz einmaliger Zahlungserinnerung nicht bezahlt, wird das Mitglied vom Tanzbetrieb ausgeschlossen. Erfolgt trotz weiterer Zahlungserinnerung kein Ausgleich der Beitragsschuld, kann das Mitglied per Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Das Ausscheiden aus dem Verein führt nicht zum Erlöschen der Beitragsschuld für noch offene zurückliegende Mitgliedsbeiträge oder anderer Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein.

§ 9 Helferstunden

(1) Jedes Mitglied muss pro volles Quartal Mitgliedschaft eine Helferstunde ableisten. Helferstunden können durch diverse Aufgaben auf Vereinsveranstaltungen oder Pflege der Vereinsräumlichkeiten abgeleistet werden. Von dieser Verpflichtung sind die Vorstandsmitglieder sowie Ehrenmitglieder und
passive Mitglieder ausgenommen.

(2) Die Möglichkeit zur Ableistung der Helferstunden wird durch den Vorstand per Aushang bekannt gegeben. Interessierte Mitglieder melden sich beim Vorstand oder im Vereinsbüro. Die Helferstunden können im Jahr zusammengefasst werden, müssen jedoch bis Ende des Kalenderjahres abgeleistet/ausgeglichen sein.

(3) Die Summe der Helferstunden und Höhe der Ausgleichszahlung wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Für nicht geleistete Helferstunden wird eine Ausgleichsgebühr von derzeit 10,00 € / Stunde festgelegt.

§ 10 Sonderkurse

Für ausdrücklich als solche ausgewiesene Sonderkurse, insbesondere Kooperationskurse mit Schulen, gelten folgende besondere Bedingungen:

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Die Kündigung kann bis zum letzten Kurstag erfolgen.

Für Ferienzeiten, in denen keine Sonderkurse stattfinden, sind keine Beiträge zu entrichten.

§ 11 Angebote für Nichtmitglieder

Nichtmitglieder können an den vom Verein durchgeführten ausgewählten Kursen teilnehmen. Sie können Zehnerkarten zum Preis von 150,00 € erwerben.

§ 12 Besondere Festsetzungen

Der Vorstand ist berechtigt, in besonderen Fällen andere Beitragssätze festzusetzen und andere Regelungen für die Dienstleistung zu treffen.

§ 13 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am 23. April 2023 in Kraft.