Beitragsordnung geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24. März 2019
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Aufnahmegebühr
Bei Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 € fällig. Sie ist mit dem ersten Mitgliedbeitrag zu entrichten. Für Kinder und Jugendliche wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
§ 3 Arten der Mitgliedschaft
Im Casa Cultural Bremen e.V. gibt es folgende Arten der Mitgliedschaft
a. Ordentliche Mitglieder, die regelmäßig am Tanzbetrieb teilnehmen, deren Mitgliedschaft innerhalb einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende gekündigt werden kann.
b. Kurzzeitmitglieder, die an Anfängertanzkursen sowie Zumba- und sonstigen Sportkursen teilnehmen. Ihre Mitgliedschaft ist nach Ablauf von sechs Monaten innerhalb von zwei Wochen zum Monatsende kündbar.
c. Passive Mitglieder, die nicht am Tanzbetrieb teilnehmen.
d. Ehrenmitglieder, die wegen besonderer Verdienste um den Verein zu Ehrenmitgliedern ernannt wurden.
e. Die Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen können die Erziehungsberechtigten innerhalb einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
(1) Der Monatsbeitrag setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag, einem Trainingsbeitrag für zwei Kurse und ggf. einem Zusatzbeitrag für weitere Kurse. Casa Cultural Bremen e.V. erhebt die nachfolgenden Mitgliedsbeiträge:
1. Ordentliche Mitglieder
Monatliche Beiträge | ||||
Familie | Kinder bis 14 Jahre |
Jugendliche 15 – 18 Jahre |
Erwachsene | |
Grundbeitrag Bankeinzug (aktive Mitglieder) |
45,00 € | 10,00 € | 15,00 € | 20,00€ |
Grundbeitrag Bankeinzug (passive Mitglieder) |
10,00 € | |||
zuzüglich Trainingskosten (bis zu 2 Kurse pro Person) |
15,00 € (pro Familie) |
entfällt | entfällt | 15,00 € |
zuzüglich Zusatztraining (pro Trainingsgruppe pro Monat) |
5,00 € | 5,00 € | 5,00 € | 12,00 € |
zuzüglich Flatrate (monatlicher Gesamtbeitrag ab 4 Trainingsangeboten) |
100,00 € | 15,00 € | 30,00 € | 60,00 € |
2. Kurzzeitmitglieder
Monatliche Beiträge | ||||
Familie | Kinder bis 14 Jahre |
Jugendliche 15 – 18 Jahre |
Erwachsene | |
Grundbeitrag Bankeinzug |
entfällt | entfällt | entfällt | 25,00 € |
zuzüglich Trainingskosten (bis zu 2 Kurse pro Person) |
entfällt | entfällt | entfällt | 20,00 € |
zuzüglich Zusatztraining (pro Trainingsgruppe pro Monat) |
entfällt | entfällt | entfällt | 15,00 € |
(2) Der Monatsbeitrag ist für das gesamte Kalenderjahr zu zahlen (auch während der Schließzeiten in den Ferien bzw. bei Trainingsausfall).
(3) Das Tanztraining findet fortlaufend statt. Die Anmeldung sowie die Abmeldung zu einer Trainingssequenz muss bis spätestens zum 20. des Vormonats, zu dem die Änderung erfolgen soll, schriftlich (Anmeldung über Internet, per Mail, Änderungsformular oder formloser Brief) im Vereinsbüro erfolgen. Bei nicht erfolgter fristgerechter Abmeldung / Kündigung einer Trainingssequenz werden der Trainingsbeitrag bzw. anfallende Zusatzbeiträge weiter berechnet.
(4) Aktive Mitglieder werden auf entsprechenden Nachweis ab dem nächsten Quartal beitragsfrei gestellt, wenn das Mitglied seine Mitgliedschaft im Verein zum Jahresende wegen Wegzug aus Bremen oder aus dem Bremer Umland oder wegen Krankheit (Sportunfähigkeit) kündigt.
(5) Passive Mitglieder sind Mitglieder, die nicht am Training teilnehmen. Ein Wechsel in die passive Mitgliedschaft ist erst nach Ablauf der für die jeweilige Mitgliedschaft vorgesehenen Kündigungsfrist möglich.
(6) Familien können auf Antrag den ermäßigten Monatsbeitrag für Familien zahlen. Als Familien gelten Eltern (auch alleinerziehend) mit Kindern unter 18 Jahren, wenn sie mit demselben Wohnsitz gemeldet sind. Der Wechsel in die Familienmitgliedschaft ist nur zum Quartalsende nach schriftlicher Mitteilung an den Vorstand / Kassenwart möglich. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
(7) Wechselt ein als passiv eingetretenes Mitglied in die aktive Mitgliedschaft, so ist die Aufnahmegebühr für Aktive nachzuzahlen, wenn die passive Mitgliedschaft weniger als ein Jahr bestanden hat.
§ 5 Beitragsermäßigungen
(1) Für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Personen, die Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst etc.) leisten, Praktikantinnen und Praktikanten ohne Einkommen sowie Empfängerinnen bzw. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe kann der Grundbeitrag (für Ordentliche und für Kurzzeitmitglieder) um 10,- € ermäßigt werden. Schüler/Innen unter 25 Jahren gelten als Jugendliche.
(2) Die Beitragsermäßigung muss beantragt und der Ermäßigungsgrund mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
(3) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
§ 6 Fälligkeit der Beiträge
Die Beiträge sind jeweils zum ersten eines Monats im Voraus fällig. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
§ 7 Zahlungsweise
(1) Grundsätzlich wird der Beitrag für alle Mitglieder durch Lastschrift erhoben. Die Aufnahmegebühr wird zusammen mit der ersten Lastschrift des Mitgliedsbeitrags eingezogen. Sämtliche Kosten, die dem Verein durch Nichteinlösung vorgelegter Lastschriften und durch Rücklastschriften entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds und sind dem Verein zu erstatten; deshalb sind dem Verein sämtliche Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der Nichteinlösung vorgelegter Lastschriften wird außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 € fällig.
(2) Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum ersten eines jeden Monats im Voraus auf das Beitragskonto des Vereins oder zahlen den Betrag bar im Verein.
(3) Für Mitglieder, die im Rahmen der Zahlung der Mitgliedsbeiträge nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, erhöht sich der Beitrag um 3,00 € (Bearbeitungsgebühr).
§ 8 Zahlungsverzug
(1) Ein Mitglied ist im Zahlungsverzug, wenn die Lastschrift nicht eingelöst werden kann oder zurückbelastet wird, oder wenn bei Selbstzahlern der Beitrag nicht zum Fälligkeitstermin auf dem Konto des Vereins eingegangen ist oder bar eingezahlt wurde.
(2) Für Mahnungen werden Mahngebühren von 5,00 € pro Mahnung erhoben.
(3) Wird der Beitrag trotz einmaliger Zahlungserinnerung nicht bezahlt, wird das Mitglied vom Tanzbetrieb ausgeschlossen. Erfolgt trotz weiterer Zahlungserinnerung kein Ausgleich der Beitragsschuld, kann das Mitglied per Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Das Ausscheiden aus dem Verein führt nicht zum Erlöschen der Beitragsschuld für noch offene zurückliegende Mitgliedsbeiträge oder andere Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein.
§ 9 Helferstunden
(1) Jedes Mitglied muss pro volles Quartal Mitgliedschaft eine Helferstunde ableisten. Helferstunden können durch diverse Aufgaben auf Vereinsveranstaltungen oder Pflege der Vereinsräumlichkeiten abgeleistet werden. Von dieser Verpflichtung sind die Vorstandsmitglieder sowie Ehrenmitglieder und passive Mitglieder ausgenommen.
(2) Die Möglichkeit zur Ableistung der Helferstunden wird durch den Vorstand per Aushang bekannt gegeben. Interessierte Mitglieder melden sich beim Vorstand oder im Vereinsbüro. Die Helferstunden können im Jahr zusammengefasst werden, müssen jedoch bis Ende des Kalenderjahres abgeleistet/ausgeglichen sein.
(3) Die Summe der Helferstunden und Höhe der Ausgleichszahlung wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Für nicht geleistete Helferstunden wird eine Ausgleichsgebühr von derzeit 10,00 € / Stunde festgelegt.
§ 10 Sonderkurse
Für ausdrücklich als solche ausgewiesene Sonderkurse, insbesondere Kooperationskurse mit Schulen, gelten folgende besondere Bedingungen:
1. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
2. Die Kündigung kann bis zum letzten Kurstag erfolgen.
3. Für Ferienzeiten, in denen keine Sonderkurse stattfinden, sind keine Beiträge zu entrichten.
§ 11 Angebote für Nichtmitglieder
Nichtmitglieder können an den vom Verein durchgeführten ausgewählten Kursen teilnehmen. Sie können Zehnerkarten zum Preis von 100,00 € erwerben.
§ 12 Besondere Festsetzungen
Der Vorstand ist berechtigt, in besonderen Fällen andere Beitragssätze festzusetzen und andere Regelungen für die Dienstleistung zu treffen.
§ 13 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt ab 24.03.2019 in Kraft.